Betreuen, ausplündern, psychiatrisieren und wegsperren

Wie zu erwarten war ist das zweite Ermächtigungsgesetz nach 88 (HH) Jahren  mit den Günstlingen der Hohepriester des Geldadels durchgepeitscht worden. Steinmeier hat 1 Std. nachdem die Länderkammer auf ihr Recht verzichtete, den Beginn des 4. Reichs besiegelt. Am 23.03.1933 wurde das erste fatale durchgepeitscht, das dem Normalos – als dem kleinen Arschloch in seiner Tragweite erst nach der totalen Zerstörung Deutschlands bewußt wurde. Was aus dem aktuellen wird werden wir sehen und vor allem ob es auch tausend äh zwölf Jahre dauern wird bis es zusammenkracht. Der Weg in die Diktatur

Ich möchte da keine Prognose aufstellen. Es wird jedoch noch sehr bitter für die Menschen. Das soll aber heute nicht mein Thema sein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ist ein selten beachtetes Ermächtigungsgesetz verankert, das vordergründig gut gemeint aber hinterhältige Türen für den Mißbrauch offen läßt, falls der Schutzbefohlene / zu Betreuende in die Fuchtel der Vollstrecker kommt. Ich rede vom Betreuungsgesetz, das häufig aus Habgier den finanziellen Ruin und die Verwahrung in die Psychiatrie des Betroffenen bedeutet. Die hier verankerten §§ zum Kindeswohl; vornehmlich die Inobhutnahme taugen besonders gut um perverse Zeitgenossen zu bedienen oder barmherzige Pflegefamilien, caritative Verwahrungsanstalten und Kinderdörfer mit Frischfleisch (Pizza?) äh Moneten zu versorgen.

Besonders perfide outen sich die Familienrichter im Bündel mit dem Jugendamt zum Kindeswohl, wie der aktuelle Corona-Fall zeigt. Impfgegner und Kritiker des neuen Ermächtigungsgesetzes zieht euch warm an. Diese Gesetze werden künftig sicher auch eine große Rolle in der „Bekämpfung“ und Isolierung unliebsamer Regierungskritiker spielen. Man braucht dazu nur wenige charakterlich unterirdische Zutater – einen Denunziant äh Faktenchecker, ein paar kadavergehorsame Polizisten die den Querdenker einfach so in die vorläufige Verwahrung nehmen, einen Amtsrichter und einen geistig verwahrlosten Psychiater; und schon ist der Querdenker psychiatrisiert und verliert seine Menschenrechte. Ganz offiziell mit Hilfe des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zu schwarz gedacht, Ludwig? Nee, im Psychopathenjournal wird bereits nachgedacht wie man mit Klimaleugner künftig verfahren muß.  „Zum Umgang mit der Klimakrise aus der Perspektive der Existenziellen Psychotherapie“

Der Bedeutung des Begriffes  „Psychiatrisierung“  wurde 2009 aus Wikipedia entfernt. Warum wohl?
„Begriff, der die Ausschaltung politisch mißliebiger Personen durch Einweisung in die Psychiatrie umfaßt:  Psychiatrie als Mittel politischer Unterdrückung, indem bei Regimegegnern  psychische Störungen diagnostiziert werden.“

Weil sie gegen Masken vor Gericht ging: Familienrichter verhängt 18.654 Euro „Strafgebühr“ gegen alleinerziehende Mutter Schock-Beschluss in Leipzig Veröffentlicht am 22. April 2021 von Boris Reitschuster  […Offene Drohung durch den Familienrichter
Zudem kündigte das Gericht an, von Amts wegen umgekehrt ein Verfahren gegen die Mutter einzuleiten, die nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, für das Kindeswohl richtige Erziehungsentscheidungen zu treffen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen lassen wollte. Herauskommen kann dabei im milderen Falle, dass sich die Mutter mit den Kindern jede Woche beim Jugendamt vorstellen muss, im schlimmeren Falle, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird.
Es ist eben die Frage, was dem Kindeswohl dient. Nach Auffassung der Mutter laufen die Kinder besser ohne Gesichtsmaske herum, die nach Auffassung des Gerichts dagegen im Interesse des Kindeswohls unverzichtbar ist. …]

Bürgerliches Gesetzbuch §1773 – §1921 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft

Wer meint hier hat der „Gesetzgeber“ ganze Arbeit zum Wohl der Betroffenen geleistet irrt gewaltig, wie die kaum zu glaubenden Praxisfälle zeigen. Die Ausschlachtung und der finanzielle Ruin der Betreuten ist noch das Harmloseste, das die „Betreuer“ im Werkzeugkasten haben. Wenn dies behindert wird, kommt die nächste Keule – Psychiatrisierung und Zwangseinweisung. Die Familiengerichte sind da willfähige Unterstützer der ausufernden Betreuungsindustrie. Eine Kontrolle der Betreuer findet selten statt.

Berufsbetreuer kann jeder Volldepp oder Drecksack werden, der ein paar Wochenendkurse im Betreuungsrecht absolviert hat. Eine Betreuung kann jeder miese Drecksack für wildfremde Menschen beantragen, dessen Nase ihm nicht paßt oder die z. Bp. ihr Grundstück nicht fürn Appl und Ei verramschen will. Dann beginnt eine Art Kafkaesker Spießrutenlauf für das Opfer. Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.

Das Kester-Haeusler-Forschungsinstitut

leistet eine hervorragende Arbeit in der Aufdeckung solcher juristisch gedeckten Verbrechen und bietet Unterstützung für die Betroffenen an. In diesem Zusammenhang kann ich nur wiederholt auf die evtl. notwendende Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinweisen.

4 Kommentare zu „Betreuen, ausplündern, psychiatrisieren und wegsperren

  1. Nein, wir sind nicht bei 1933 angelangt. Das hier ist die Inquisition des Mittelalters mit Feudalherrscher und Corona als neue Weltreligion das alle anderen ablöst. Selbst die Muslime haben das nachsehen. Wer hätte das jemals gedacht. Der Bush hätte sich den Heiligen Krieg im Iran Sparen können wenn er Corona schon damals hätte.

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  2. Zwei hervorragende Vorträge vertiefen das Thema:

    Werner Hanne: Betreuungsrecht – die rechtliche und die andere Seite
    In diesem Interview erklärt Werner Hanne zunächst die Gesetzeslage in Deutschland für den Fall, wenn ein Mensch seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dabei ist es nicht so – wie häufig angenommen – dass dann z.B. nahe Angehörige einfach handeln und bestimmen können. Daraus ergeben sich mehrere Gesichtspunkte

    1. für die rechtliche Seite:
    – Welche Vorsorgemaßnahmen gibt es?
    – Welche Bereiche kann man wie regeln?
    – Unterschied zwischen Verfügung und Vollmacht
    – Genügt eine Vorsorgevollmacht?
    – Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
    – Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
    – Aufbewahrung und Rücknahme von Verfügungen und Vollmachten
    – Wann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt?

    2. für die „andere“ Seite:
    – Die (Macht)-Stellung eines Betreuers
    – Gibt es eine Ausbildung für Betreuer?
    – Erkenntnisse des Kester-Haeussler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht
    – Beispiele für Missbrauch des Betreuungsrechts
    – Psychiatrisierung von Menschen
    – Bewertungsgrundlagen für psychische Störungen
    – Gesetz zur Regelung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen
    – Psychiatrische Medikationen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
    Zu diesem Themenkomplex kann über die E-Mail-Adresse werner.hanne@t-online.de ein kostenfreies 44seitiges Skript als pdf-Datei oder in A4-Papierform angefordert werden.


    Aus der Praxis: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    In Deutschland verfügt weniger als die Hälfte der über 65-Jährigen Menschen über eine Patientenverfügung. Häufig können Patienten krankheitsbedingt nicht mehr selbst entscheiden, welche Behandlung sie wünschen. Vorsorge hilft! Es gibt aus juristischer Sicht diverse Möglichkeiten, die gewünschte medizinische Behandlung vorauszubestimmen.

    In diesem Vortrag erläutert Carola Büning die verschiedenen juristischen Begriffe wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht. Die Zuschauer erhalten wichtige Hinweise, welche Vorkehrungen sinnvoll getroffen werden müssen.

    Referentin: Rechtsanwältin Carola Büning, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht

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